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WOHN- UND STALLGEBÄUDE – UMNUTZUNG
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WOHN- UND STALLGEBÄUDE – UMNUTZUNG
WOHN- UND STALLGEBÄUDE – UMNUTZUNG
STOLPE, MÜHLENSTR. 1

Der Standort Stolpe, Mühlenstraße 1, stellt mit der am Ortseingang des Dorfes vorhandenen Bebauung einen markanten Bestandteil der Ortslage dar.

Die städtebaulich/ baulichen Ausbildung spiegelt noch heute nachvollziehbar die ehemalige Nutzung als Forsthof wider. In Folge des baulichen Erscheinungsbildes, im Zusammenhang mit der historischen Nutzung, ist der Standort in die Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim eingetragen.

Die jetzigen Eigentümer beabsichtigen – nach erheblichen baulichen Veränderungen am Wohnhaus Mitte der  1990er-Jahre –  die Gebäude auf dem Standort zu so umzubauen und zu sanieren, dass diese zukunftsfähig als Ferienwohnungen genutzt werden können. Dabei soll das historische Erscheinungsbild der Hofanlage, mit den Einzelgebäuden, wieder weitgehend hergestellt werden.

Für das Wohnhaus liegt mit Datum vom 25.07.2022 die Baugenehmigung vor. Seit Ausgust 2022 werden Sanierungs- und Umbauarbeiten durchgeführt.
Aktuell erfolgen Innensanierungsarbeiten, mit Fachwerkergänzungen und (Wieder-) Verwendung von Lehmbaustoffen.

Für das Stallgebäude liegt mit Datum vom 18.10.2022 die Baugenehmigung vor. Hier erfolgt zur  Zeit die Ausführungsplanung.

  • Antrag auf Vorbescheid
  • Bestandserfassung
  • Denkmalpflegerische Zielstellung
  • Gebäudeplanung nach HOAI; LPH 1-9, stufenweise Beauftragung

 

Objekt

historischer Forsthof | Umnutzung

Planungs- & Bauzeit

2021 - 2023

Standort

Stolpe | Mühlenstr. 1/ "Forsthof"

Auftraggeber

Privat

Bruttogrundfläche