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WOHN- UND STALLGEBÄUDE – UMNUTZUNG
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WOHN- UND STALLGEBÄUDE – UMNUTZUNG
WOHN- UND STALLGEBÄUDE – UMNUTZUNG
STOLPE, MÜHLENSTR. 1

Der Standort Stolpe, Mühlenstraße 1, stellt mit der am Ortseingang des Dorfes vorhandenen Bebauung einen markanten Bestandteil der Ortslage dar.

Die städtebaulich/ baulichen Ausbildung spiegelt noch heute nachvollziehbar die ehemalige Nutzung als Forsthof wider. In Folge des baulichen Erscheinungsbildes, im Zusammenhang mit der historischen Nutzung, ist der Standort in die Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim eingetragen.

Die jetzigen Eigentümer realisieren – nach erheblichen baulichen Veränderungen am Wohnhaus Mitte der  1990er-Jahre –  einen Gebäudeumbau, der eine zukunftsfähige Nutzung als Ferienanlage ermöglicht. Dabei soll das historische Erscheinungsbild der Hofanlage, mit den Einzelgebäuden, wieder weitgehend hergestellt werden.

Für das Wohnhaus liegt mit Datum vom 25.07.2022 die Baugenehmigung vor. Seit Ausgust 2022 werden Sanierungs- und Umbauarbeiten durchgeführt. Aktuell werden die finalen Ausbauarbeiten abgeschlossen.
Die offizielle Einweihungsfeier findet am 15. März 2024 statt.

Für das Stallgebäude liegt mit Datum vom 18.10.2022 die Baugenehmigung vor. Hier wurde  die Ausführungsplanung, sowie die Vorbereitung der Vergabe für die  Bauhauptgewerke, ausgeführt. Zur Zeit ruht das Bauvorhaben.

  • Antrag auf Vorbescheid
  • Bestandserfassung
  • Denkmalpflegerische Zielstellung
  • Gebäudeplanung nach HOAI; LPH 1-9, stufenweise Beauftragung

 

Objekt

historischer Forsthof | Umnutzung

Planungs- & Bauzeit

2021 - 2024

Standort

Stolpe | Mühlenstr. 1/ "Forsthof"

Auftraggeber

Privat

Bruttogrundfläche